Abonnements Abos
Mein Konto verwalten Meine Themen Meine Merkliste Mein Ort
Schriftgröße & Helligkeit
Abmelden
 
Aktuelle Themen: Cannabis-LegalisierungPodcast "Tatort Mainviereck"
E-Paper Apps Merkliste Meine Themen Kundenkarte Aktuelle Themen
Cannabis-Legalisierung Podcast "Tatort Mainviereck"
Navigation Startseite Region Überblick Stadt & Kreis Aschaffenburg Kreis Miltenberg Kreis Main-Spessart Kreis Main-Tauber Rhein-Main/Hessen Franken/Bayern Deutschland Welt Ressorts Überblick Blaulicht Blogs und Liveticker Politik Wirtschaft Vermischtes Kultur Wissenschaft Multimedia Mediathek Überblick Fotoserien Main-Echo.TV Podcasts Sport Überblick Main-Kick Handball Ausdauersport Ringen eSport Weitere Sportarten Freizeit Übersicht Veranstaltungen Vereinstermine Erlebnisse Kino Gastronomie Kultur Webcams Shopping Unterkünfte Museen Leserreisen Magazine Unser Echo Mami, Papi & ich Spessart Main-Azubiberater Märkte Anzeige aufgeben Übersicht Stellenmarkt Immobilienmarkt Traueranzeigen Leserreisen KleinanzeigenSonderthemenAschaffenburger AnzeigerRat und Hilfe Aktionen und Angebote Ticketshop GewinnspieleSchlauster AzubiMittagstischVorsorgeordnerMain-Echo AkademieMedienführerscheinFirmen Fußball-Cup Service Kunden- und Aboservice Newsletter Push-Nachrichten Dossiers Kontakt Hilfe Social Media
Facebook Instagram Telegram Twitter
Startseite Ressorts Politik
Justiz: Bundesarbeitsgericht weist Klage von jüngeren Beschäftigten zurück - Arbeitgeber hat Gestaltungsspielraum Mehr Urlaub für Ältere ist möglich

Erfurt 2 Min.

Facebook

WhatsApp

Twitter

LinkedIn

Xing

E-Mail

Link kopieren

Link erfolgreich kopiert!

Windows

Äl­te­re Mit­ar­bei­ter be­kom­men in man­chen Be­trie­ben mehr Ur­laub als ih­re jün­ge­ren Kol­le­gen. Zu Recht? Un­ter be­stimm­ten Be­din­gun­gen ja, ent­schied das Bun­des­ar­beits­ge­richt am Di­ens­tag in Er­furt. Et­wa in ei­nem Pro­duk­ti­ons­be­trieb bei kör­per­lich schwe­rer Ar­beit zum Schutz äl­te­rer Ar­beit­neh­mer.
Wer hat geklagt und was ist die Forderung?
Geklagt hatten sieben Mitarbeiter einer Tochterfirma des Schuhherstellers Birkenstock aus Rheinland-Pfalz im Alter von 45 bis 56 Jahren. In den Arbeitsverträgen sind 34 Urlaubstage vereinbart, doch gewährt das Unternehmen seinen Mitarbeitern ab dem 58. Geburtstag zwei weitere Urlaubstage im Jahr. Die Kläger fühlen sich deswegen wegen ihres Alters diskriminiert und verlangen ebenfalls 36 Urlaubstage.
Warum gibt es überhaupt Vereinbarungen, wonach Ältere einen höheren Urlaubsanspruch haben?
Birkenstock verteidigt sein Vorgehen mit einer Fürsorgepflicht für ältere Arbeitnehmer. Sie bräuchten für die teils schwere und körperlich ermüdende Arbeit längere Erholungszeiten als jüngere Mitarbeiter. Auch die Internationale Arbeitsorganisation ILO hatte 1980 zum Schutz älterer Beschäftigter neben einer Verkürzung der Arbeitszeit etwa empfohlen, den »bezahlten Jahresurlaub auf der Grundlage der Beschäftigungsdauer oder des Alters« zu verlängern. Das Bundesurlaubsgesetz kennt dagegen keinen Unterschied nach Alter. Dort heißt es nur: »Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.«
Wie hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?
Der neunte Senat hat die Auffassung der Kläger nicht geteilt und ist den Vorinstanzen gefolgt. Zwar würden junge und ältere Beschäftigte ungleich behandelt. Doch billigten die Richter dem Arbeitgeber einen Gestaltungsspielraum zum Schutz älterer Mitarbeiter zu. Den habe das Unternehmen mit der Annahme, die Älteren bräuchten wegen der schweren Arbeit in der Produktion längere Erholungszeiten, nicht überschritten, wenn es ihnen dabei zwei Tage Zusatzurlaub gewähre.
Gibt es vergleichbare Fälle, und wie wurde da entschieden?
Das Bundesarbeitsgericht hatte 2012 die Altersstaffel beim Urlaub im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen gekippt. Die Regelung dort hatte aber früher angesetzt: Bis zum 30. Lebensjahr bekamen die Beschäftigten 26 Tage Urlaub, bis 40 Jahre 29 Tage und danach 30 Tage. Der neunte Senat sah darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, weil jüngere Angestellte wegen ihres Alters benachteiligt würden.
Ab wann ist eine Altersstaffel beim Urlaub denn nun rechtswidrig?
Dafür gibt es nach Auskunft von Juristen keine generelle Regel; vielmehr muss dies im Einzelfall entschieden werden. Für Büroarbeiten könnte die Abwägung anders ausfallen als bei schwerer körperlicher Arbeit. Auch kommt es wohl darauf an, wie viel Zusatzurlaub ein Unternehmen älteren Mitarbeitern gibt.
Wie viele Beschäftigte in Deutschland sind von solchen Urlaubsstaffeln nach Alter betroffen?
Das können Arbeitgeber und Gewerkschaften nicht genau sagen. Doch ihren Angaben nach sind solche Altersstaffeln in den letzten Jahren immer seltener geworden. Nach Auskunft der IG Metall gibt es in den von ihr ausgehandelten Tarifverträgen keine solchen Regelungen. Bei Verdi hieß es, dass zuletzt etliche Tarifverträge bereinigt worden seien - etwa im Handel. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber empfiehlt seit längerem eine Umstellung, etwa nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. > Seite 3
ANDREAS HUMMEL
Immer auf dem Laufenden bleiben

Fügen Sie Schlagworte hinzu, um unter »Meine Themen« Artikel zu den von Ihnen ausgewählten Themen und Orten zu erhalten.

Arbeitgeber

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Bundesarbeitsgericht

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
IG Metall

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Internationale Arbeitsorganisation

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Urlaubsanspruch

Weitere Inhalte zu diesem Thema

Ansehen
Lädt

Sie müssen sich anmelden um diese Funktionalität nutzen zu können.

Zur Anmeldung

Dieses Thema zu "Meine Themen" hinzufügen?

Hinzufügen "Meine Themen" verwalten

Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

"Meine Themen" verwalten

Sie verfolgen dieses Thema bereits.
Möchten Sie es entfernen?

Entfernen "Meine Themen" verwalten

Um "Meine Themen" nutzen zu können, müssten Sie bitte der Datenspeicherung zustimmen

Datenspeicherung zustimmen
»Meine Themen« verwalten
Kommentare (0)
Kommentar schreiben
Kommentare lesen Schreiben Sie jetzt den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
CO2-neutrale Webseite NAVIGATION Startseite Region Mediathek Ressorts Sport SERVICE Hilfe Newsletter Artikelarchiv Abo kündigen Impressum Datenschutz Cookie-Einstellungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sie müssen sich anmelden um diese Funktionalität nutzen zu können.

Zur Anmeldung

Die Änderungen der Datenschutzeinstellungen werden erst mit einem Neuladen der Seite aktiv. Nicht gespeicherte Änderungen gehen dabei verloren.

Abbrechen Seite neu laden