Anforderung an Hersteller
Es geht nicht darum, dass die EU in der heimischen Küche mitregieren will - das will und wird sie nicht! Diese Verordnung richtet sich an die Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung: denn diese Verordnung enthält Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von persönlicher Schutzausrüstung, um den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten, sowie Regelungen für den freien Warenverkehr in der Union.
Verbraucher bleiben frei
Natürlich sind die Verbraucherinnen und Verbraucher vollkommen frei darin, zu entscheiden, ob, welche, wie und wo sie persönliche Schutzausrüstung tragen und verwenden. Wenn ich als Nutzer will, kann ich auch zukünftig selbstgehäkelte Handschuhe oder Topflappen in der Küche benutzen. Aber: wenn ich PSA kaufe und nutze, muss ich als Verbraucher sicher sein können, dass sie mich wirklich schützt.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass das Produkt, was sie erwerben und was Sicherheit suggeriert, sie auch tatsächlich schützt. Man darf eines nicht vergessen: 40 Prozent aller Unfälle passieren dort, wo Menschen sich sicher fühlen - zu Hause. Es ist daher kein Wunder, dass es pro Jahr etwa 100 000 Brandverletzungen in Europa im Haushalt gibt. Deswegen dürfen Backofenhandschuhe nicht versagen oder selbst in Flammen aufgehen.
Keine wesentliche Änderung
Kritiker behaupten, dass diese Produkte bis zu 20 Prozent teurer werden, d.h. ein Spülhandschuh, der bisher 1,20 Euro kostet, könnte dann bis zu 1,44 Euro kosten; ein Backofenhandschuh, der 7 Euro kostet, würde dann maximal für 8,40 Euro über den Ladentisch gehen. Diese Zahlen sind jedoch reine Hypothese. Solche wesentliche Preissteigerungen erwarte ich nicht. Denn wie gesagt: für die Industrie ändert sich nichts Wesentliches!
Kerstin Westphal, MdEP, Würzburg