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Erbarmungslos bei einfachen Vergehen

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Der Pro­fes­sor war vor­mit­tags noch geis­tig frisch am Ge­richt in Aschaf­fen­burg, litt am frühen Nach­mit­tag vor­über­ge­hend an ei­ner see­li­schen Stör­ung und ver­such­te in Hai­bach ein 12-jäh­ri­ges Kind zu ent­füh­ren. Ei­ne Ober­ärz­tin des glei­chen In­sti­tuts be­g­lei­te­te ihn.
Das Verfahren - es geht hier um Kindesentführung - wird eingestellt, der Professor ist nicht zu belangen. Auch die Oberärztin hat nach Meinung des Gerichts kein Fehlverhalten an den Tag gelegt.
Sind die Juristen und Ärzte wie ein Schwarm Krähen? Es kann sich jeder seine Gedanken darüber machen.
Bei dem einfachen Mitbürger kommt die Staatsanwaltschaft sicher nicht auf die Idee einer vorübergehenden seelischen Störung. Jedenfalls entsteht hier dieser Eindruck. Bei einfachsten Vergehen wird erbarmungslos hingelangt. Guenter Schmidt, Aschaffenburg
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