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Recht darf nicht ausgehebelt werden

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Das um­s­trit­te­ne Frei­han­dels­ab­kom­men mit Ka­na­da (Ce­ta) und mit der USA (TTIP) kann man als Nor­mal­bür­ger nicht be­wer­ten. Selbst die Spe­zia­lis­ten sind sich un­ei­nig wie sie es be­ur­tei­len sol­len. Im Ar­ti­kel steht: »es ... soll­ten Eu­ro­pas So­zial-, Ver­brau­cher­schutz- und Um­welt­stan­dards ge­si­chert wer­den, ...«.

Mir scheint aber besonders das Wirtschafts- und Haftungsrecht incl. Schadenersatz von großer Bedeutung zu sein. Der »Mitteldeutschen Zeitung« war zu entnehmen, das die Witwe eines Kettenrauchers in den USA vor einem Gericht in Florida 23,6 Milliarden Dollar von einem Tabakkonzern als Schadenersatz erstritten hat. Es darf nicht sein, das deutsches und europäisches Recht ausgehebelt wird und unsere Wirtschaft mit so wahnsinnigen Rechtsauslegungen und entsprechenden Forderungen überzogen wird. Vorteile für Verbraucher und Unternehmen sehen anders aus. Noch wird verhandelt, hoffen wir von verantwortungsvollen und erfahrenen Leuten, welche auch in der Lage und bereit sind, gegebenenfalls nein zu sagen. Rudolf Schmitt, Bessenbach

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