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Auch in unserer Region viele von Armut bedroht

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Das war ja mal wie­der ei­ne sc­hö­ne Be­sche­rung zum Weih­nachts­fest. Nach­dem FDP-Wirt­schafts­mi­nis­ter Phi­l­ipp Rös­ler En­de No­vem­ber den Ar­muts­be­richt der Bun­des­re­gie­rung so ver­fälscht hat, dass man die Si­tua­ti­on kaum noch er­ken­nen konn­te, liegt nun der in die­ser Fra­ge sehr kom­pe­ten­te Pa­ri­tä­ti­sche Wohl­fahrts­ver­band, auf­bau­end auf den Mi­kro­zen­sus, für al­le deut­schen Re­gio­nen die Zah­len auf den Tisch:
12,4 Millionen Menschen in Deutschland oder 15 Prozent unserer Mitbürger sind armutsgefährdet.
Besonders betroffen sind dabei Berlin, Bremen und das Ruhrgebiet. Wohl ist unsere Region Bayerischer Untermain mit 10,8 Prozent noch relativ gut weggekommen, es sind dabei aber immer noch fast 40 000 Menschen hier bei uns, die von der Armut betroffen sind. Besonders ausgeprägt ist sie bei Kindern in prekären Familien und bei älteren Frauen, deren Rente (Witwenrente und eigene) nicht ausreicht, die ständig steigenden Kosten für Miete, Heizung, Strom und Lebensunterhalt zu decken.
Viele der Betroffenen wissen gar nicht, dass es staatliche Leistungen gibt, die einem helfen können, über die Runden zu kommen: die Grundsicherung für Rentner und Behinderte und das Wohngeld. Weder die Rentenversicherung, die jeden Tag Rentenbescheide - auch von Kleinstrenten - verschickt, noch viele Kommunen, die bei Beratungen die finanzielle Notlage ihrer Bürger erkennen müssten, informieren freiwillig darüber.
Schonvermögen 2600 Euro
Voraussetzungen zur Grundsicherung sind die Regelaltersrente oder Erwerbsminderungsrente, geringes Einkommen und Vermögen (Schonvermögen bis 2600 Euro) und der Wohnsitz in Deutschland. Sie rentiert sich bei Alleinstehenden in Miete bei Einkommen bis zu etwa 780 Euro, bei Partnern bis etwa 1150 Euro und liegt etwa auf Hartz-IV-Niveau.
Das Wohngeld errechnet sich nach der Anzahl der Familienmitglieder, dem Familieneinkommen, der zu berücksichtigenden Miete bzw. Baukreditbelastung. Der Antrag auf Wohngeld lohnt sich in unserer Region für Alleinstehende bei Bruttoeinkommen bis 1200 Euro, bei Partnern bis 1600 Euro, im 3-Personenhaushalt bis 1980 und im 4-Personenhaushalt bis 2585 Euro. Bei Haushalten mit noch mehr Mitgliedern und vor allem bei gegebener Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 und mehr, bei pflegebedürftigen Familienmitgliedern und bei Kindererziehung (Krippen- und Kindergartengeld) erhöht sich das Brutto-Familieneinkommen entsprechend.
In diesen Fällen ist es sinnvoll, sich an die Gemeindeverwaltung zu wenden und einen entsprechenden Antrag an das Sozialamt des Landkreises bzw. der Stadt Aschaffenburg zu stellen. Norbert Herrmann, VdK-Ortsvorsitzender, Hauptstr. 25, Erlenbach a. Main
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Philipp Rösler

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