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Vernünftiges Urteil

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Dass Pflan­zen ei­nen the­ra­peu­ti­schen Nut­zen und ei­nen zer­stö­re­ri­schem Ef­fekt in sich ber­gen kön­nen:
Das ist seit Menschengedenken bekannt, der schmale Grat wurde über Jahrhunderte hinweg von kundigen Heilzauberern und sogenannten »Kräuterhexen« zum Wohl und Wehe für die Gesellschaft beschritten - und doch bedurfte es zumindest in Deutschland bis 22. Juli 2014 zur vor dem Recht bestehenden Feststellung, dass der Eigenanbau von Pflanzen mit stimulierenden Wirkungen - negativ und positiv - eben dann Sinn macht, wenn der Züchter davon gesundheitlich profitiert.
Die Kölner Verwaltungsrichter haben in ihrem Urteil zum Eigenanbau von Cannabis für den medizinischen Eigengebrauch nicht - wie Kritiker auch nach dem Urteil klagen werden - die bundesdeutsche Drogenpolitik liberalisiert, sondern sie haben eben diese Drogenpolitik klar reglementiert. Denn mit ihrem Spruch wird Cannabis als Mittel nicht verharmlost, vielmehr werden vor Gericht seine Auswirkungen bei Anwendung haltbar dargestellt. Und das ist nicht mehr und weniger als vernünftig.
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