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Italienische Anomalie

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Mit Ge­rech­tig­keit hat die Ent­schei­dung der Mai­län­der Rich­ter nichts zu tun, eher mit fal­scher Rück­sicht­nah­me auf ei­ne bri­s­an­te po­li­ti­sche Si­tua­ti­on. Ges­tern ent­schied das Ge­richt, dass der ehe­ma­li­ge ita­lie­ni­sche Mi­nis­ter­prä­si­dent Sil­vio Ber­lus­co­ni in ei­nem Heim für Be­hin­der­te und Se­nio­ren So­zial­stun­den leis­ten muss.
Das ist die Konsequenz aus seiner Verurteilung wegen Steuerbetrugs im Zusammenhang mit seinem Medienunternehmen Mediaset. Ein Jahr lang, bei guter Führung vielleicht nur zehn Monate, wird der 77 Jahre alte Senior einmal in der Woche vier Stunden lang hilfsbedürftige Senioren betreuen. Die Strafe wirkt auf den ersten Blick ebenso milde wie absurd.
Hält der psychisch und physisch angeschlagene Berlusconi weiter durch, bedeutet die Entscheidung der Mailänder Richter keineswegs das Ende seiner politischen Karriere. Im Frühjahr 2015 erhält Berlusconi, der die Vollstreckung seiner Strafe im Hausarrest befürchtete, seine politische und persönliche Bewegungsfreiheit komplett zurück. Schon jetzt haben ihn die von ihm neuerdings als »Mafia« und seit Jahrzehnten als »Kommunisten« beschimpften Richter mit Samthandschuhen angefasst. An drei Tagen pro Woche kann Berlusconi nach Rom reisen und sich um seine im Umfragetief steckende Partei »Forza Italia« kümmern. Vielleicht darf er sich sogar mit Videobotschaften oder gar höchstpersönlich im Wahlkampf zur Europawahl engagieren.
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