Einzelne Stiefel hatten die Prüfung nicht bestanden, weshalb immer wieder neue angefordert wurden. Derweil gingen 2006 bei der Bezirksregierung Köln vier weitere TÜV-Berichte ein, die von unterschiedlichen Konkurrenzunternehmen in Auftrag gegeben worden waren und übereinstimmend Mängel festgestellt hatten.
2007 untersagte die Bezirksregierung Köln schließlich der Firma Hanrath mit einer Ordnungsverfügung das »Inverkehrbringen der Feuerwehrstiefel des Typs Profi Plus, Profi, Ultra, Spark und 865U«. Hanrath klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht Aachen wies die Klage im März 2009 ab. Die Stiefel entsprächen nicht den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes. Sie seien von mehreren Stellen geprüft worden. Bei sämtlichen Stiefeln wurden Mängel festgestellt. Gerügt wurden Rutschhemmung, Trennkraft der Sohle, Durchtrittsicherheit, Zehenkappenbelastung, Antistatik, Steilfrontabsatz sowie Brennverhalten von Reißverschluss und Schnürsenkel. Der zuständige Richter äußerte zudem Bedenken, dass das Unternehmen seine unveränderten Produkte immer wieder neu zertifizieren lässt, »offenbar mit dem Ziel, die Frist zur Vorlage des Qualitätssicherungsnachweises jeweils neu in Gang zu setzen«, heißt es in der Urteilsbegründung. Hanrath hat trotzdem nicht aufgegeben und forderte im März 2009 beim Oberverwaltungsgericht in Münster Revision, wo der Vorgang seit fast einem Jahr liegt.
Die Bezirksregierung Köln hatte zunächst den Verkauf von Stiefeln bestimmter Produktionszeiträume untersagt. In einer zweiten Verfügung wurde mit Wirkung vom 14. August 2008 der Vertrieb der Stiefel des Typs Profi Plus, Profi, Spark und Ultra generell untersagt. (ana)



























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