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Das gab die Teheraner Staatsanwaltschaft bekannt. Demnach wurde die junge Frau im Radschaei-Schahr-Gefängnis in der Kleinstadt Karadsch westlich von Teheran gehängt.
Die iranische Justiz wollte eine Hinrichtung verhindern, auch weil der Fall im Ausland für viel Aufmerksamkeit gesorgt hatte. Aber im Iran gilt bei Totschlag das sogenannte Ghessass-Gesetz, wonach die Familie des Opfers das Recht auf Vergeltung hat. Sie kann dann entweder auf die Hinrichtung bestehen oder den oder die Täter begnadigen. Die Familie des getöteten Mannes lehnte eine Begnadigung mehrfach ab.
Dschabbari schildete den Tathergang so: Sie wollte im Juli 2007 für zwei männliche Kunden eine Wohnung in Nordteheran neu dekorieren. Als sie dort ankam, wollte einer der Männer sie vergewaltigen. Sie wehrte sich und tötete den Mann mit einem Messer.
Die Polizei stellte nach Aussage des Chefermittlers keine Spuren einer Vergewaltigung fest. Außerdem soll der Mann - angeblich beim Beten - von hinten erstochen worden sein. Im Gericht war auch von einer «unmoralischen Beziehung» der damals 19-Jährigen mit ihrem späteren Opfer die Rede.
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