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Ex-Minister Deubel zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Koblenz (dpa) < 1 Min.

Nürburgring-Prozess
Der ehemalige rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel im Landgericht Koblenz.
Foto: Thomas Frey/Archiv

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Im Nürburgring-Prozess hat das Landgericht Koblenz den ehemaligen rheinland-pfälzischen Finanzminister Ingolf Deubel zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.

Die Richter befanden den SPD-Politiker in 14 Fällen der Untreue sowie der uneidlichen Falschaussage im Untersuchungsausschuss des Landtages zum Nürburgring-Ausbau für schuldig. (Az.: 2050 Js 37425/10)

Es ging um die 2009 gescheiterte Privatfinanzierung des Baus eines überdimensionierten Freizeitparks an der Eifel-Rennstrecke. Dieser kostete rund 330 Millionen Euro. Als sich kein Investor fand, musste das Land einspringen und Deubel zurücktreten.

Mit dem Urteil blieb die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine vierjährige Freiheitsstrafe gefordert hatte. Die Anklage hatte Deubel vorgeworfen, mehrere hunderttausend Euro veruntreut und Geld des Landes in Höhe von zwölf Millionen Euro gefährdet zu haben. Der Politiker selbst beteuerte in dem seit Oktober 2012 dauernden Verfahren stets seine Unschuld. Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch.

Deubel sei seinerzeit bei der Nürburgring GmbH der faktische Geschäftsführer gewesen, betonte der Vorsitzende Richter Winfried Hetger. Er habe betriebsintern und nach außen Entscheidungen getroffen und so bestimmenden Einfluss beim Projekt «Nürburgring 2009» gehabt.

Der eigentliche damalige Geschäftsführer Walter Kafitz wurde wegen Untreue in sieben Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Gegen den Nürburgring-Controller verhängte das Gericht wegen vier Untreue-Fällen eine Bewährungsstrafe von acht Monaten.

Der ehemalige Geschäftsführer der Förderbank ISB, Hans-Joachim Metternich, sowie der Geschäftsführer der ISB-Tochter RIM, Roland Wagner, wurden verwarnt. Sie waren beide wegen Beihilfe zur Untreue angeklagt. Gegen sie verhängte das Gericht eine Bewährungszeit von einem Jahr und behielt sich Geldstrafen vor. Im Fall Metternichs liegt diese bei 25 200 Euro, im Fall Wagners bei 15 000 Euro.

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