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BayernLB-Affäre: Geldzahlung für kurzen Prozess

München 2 Min.

BayernLB-Prozess
Für für vier der sechs Angeklagten ist der Prozess vorbei.
Foto: Sven Hoppe

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Straf­recht­lich bleibt der mil­li­ar­denteu­re Fehl­kauf der Hy­po Group Al­pe Adria (HGAA) durch die Bay­ernLB zu­min­dest für die meis­ten Ex-Vor­stän­de der Baye­ri­schen Lan­des­bank oh­ne Fol­gen. Das Landgericht München stellte den Prozess gegen vier der sechs angeklagten Banker ein - gegen eine Geldauflage.
Wie in der Main-Echo-Ausgabe vom Montag auf Seite 1 angekündigt stellte das Landgericht München am Dienstag den Prozess gegen vier der sechs angeklagten Banker ein - gegen eine Geldauflage zwar, aber ohne einen Zweifel daran zu lassen, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nicht beweisbar seien.
Während der heutige Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken und Ex-Bayern-LB-Vorstand, Michael Kemmer, aufatmen kann, muss der frühere Bayern-LB-Chef Werner Schmidt mit einem Kollegen weiter auf der Anklagebank Platz nehmen. Kemmer, muss nach Gerichtsangaben 20 000 Euro zahlen. Die ehemaligen Vorstände Ralph Schmidt und Stefan Ropers müssen jeweils 5000 Euro an die Staatskasse zahlen.
Vorwürfe bestritten
Der Ausgang für die beiden verbliebenen Ex-Banker ist offen, das Verfahren dürfte sich noch eine Weile hinziehen. Im Mittelpunkt steht eine mögliche Bestechung des gestorbenen Kärntner Politikers Jörg Haider. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe stets bestritten. Zeugen werden gehört, die Beweisaufnahme läuft weiter.
Für den Vorwurf der Untreue gegen die vier Ex-Vorstände hatte diese aus Sicht des Gerichts nichts erbracht. »Auf der Grundlage der durchgeführten Beweisaufnahme ist der Tatvorwurf der Untreue wegen des Erwerbs der Mehrheit der HGAA durch die vier Angeklagten nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen«, heißt es in der Begründung des Gerichts.Die Manager hatten die HGAA 2007 der Anklage zufolge nach dem Motto »Augen zu und durch« gekauft: ohne die Risiken ausreichend abzusichern und viel zu teuer. Der Bayern-LB sollen sie damit einen Schaden von mehr als einer halben Milliarde Euro eingebrockt haben. Die Steuerzahler kostete die Übernahme noch mehr, weil die HGAA die Bayern-LB in Not stürzte und eine staatliche Rettung nötig machte. Auch die Frage, ob der Kaufpreis für die HGAA mit 1,65 Milliarden Euro angesichts der bekannten Risiken zu hoch war, konnte vor Gericht nicht eindeutig geklärt werden.
Dabei hatte der Vorsitzende Richter Joachim Eckert nie einen Hehl daraus gemacht, dass er der Staatsanwaltschaft nicht folgen mag. Er hatte der Anklage die Zulassungen versagt und begründet, wieso er die Vorwürfe schon auf Basis der Ermittlungsergebnisse für weitgehend haltlos hielt - und provozierte damit eine öffentliche und eher ungewöhnliche Auseinandersetzung mit der Behörde. Am Ende verfügte das Oberlandesgericht nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft, die Anklage doch zuzulassen.
Keine Rechtsmittel möglich
Die vier Männer hätten wohl mit einem Freispruch rechnen können. Dass sie lieber Geld zahlen hat wohl mehrere Gründe. Kemmer hat als einziger der vier noch ein bedeutendes Amt in der Branche, das sich nur schwer mit der Anwesenheitspflicht in einem Strafprozess verträgt. Und der hätte lange dauern können. Zudem hätte die Staatsanwaltschaft gegen einen Freispruch vorgehen können. Da sie der Einstellung zugestimmt hat, sind keine Rechtsmittel möglich.
Trotzdem wird das Debakel um die HGAA die Justiz weiter beschäftigen, nicht nur weil gegen Schmidt und einen seiner Kollegen weiter prozessiert wird. Die Bayern-LB hat die Vorstände auf Schadenersatz verklagt. 200 Millionen Euro will die Landesbank haben, der Zivilprozess läuft seit 2012. Dass der Ausgang des Strafverfahrens der Landesbank beim Streit um den Schadenersatz helfen wird, darf bezweifelt werden. > Seite 3 Rebecca Krizak und Sebastian Raabe (dpa)
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