Kein Indizierungsantrag für die beiden umstrittenen Blutjungs-Lieder: Damit ist eine Debatte zumindest dahingehend beendet, als der Punkband von Amts wegen zumindest keine bewusste Jugendgefährdung unterstellt wird – sofern diese Jugendlichen ihren 16. Geburtstag gefeiert haben.
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