Ein Ehepaar aus Heilbronn wurde vom Amtsgericht Heilbronn wegen gemeinschaftlichen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in zehn Fällen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung (Ehemann) bzw. zu 1.350 Euro Geldstrafe (Ehefrau) verurteilt.
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