Bezeichnen durften Bio-Winzer ihre Weine aber nur mit der umständlichen Bezeichnung „Wein aus Trauben aus ökologischem Weinbau“. Das lag vor allem daran, dass die Mitgliedsländer unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der Schwefelung hatten: Auch Bio-Winzer haben nämlich je nach Witterung mehr oder weniger stark mit Botyrisinfektionen oder Spontangärungen zu kämpfen und dürfen deshalb in gewissen Mengen Schwefel einsetzen. Aber in welchen Mengen genau? Nun konnte sich die Europäische Kommission endlich auf einheitliche Verarbeitungsrichtlinien und damit auch Schwefelmengen einigen, die seit diesem Jahr die geltenden strengen Standards für den Anbau vervollständigen. Die festgelegten Höchstwerte liegen dabei deutlich unter denen von konventionellem Wein, und zwar je nach Restzuckergehalt um 30 oder 50 mg! Ein zweiter Punkt betrifft die Zuckerung, bei der Ökoweinproduzenten jetzt auch Bio-Zucker oder ökorektifiziertes Traubenmostkonzentrat (RTK) verwenden müssen.
Damit können die Winzer ab der Ernte 2012 offiziell „Bio-Wein“ auf die Etiketten schreiben. Zugleich wird dann auch die Verwendung des EU-Bio-Siegels obligatorisch.
(Verordnung (EG) Nr. 203/2012 vom 08.03.2012 zur Änderung der VO (EG) Nr. 889/2008).
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