AGB - Abonnement
§1 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über den regelmäßigen Bezug des Main-Echo kommt durch die Bestellung des Beziehers und durch die Bestätigung des Verlages zustande. Die Aufnahme der Lieferung gilt als Bestätigung.
§2 Widerrufsrecht
Der Bezieher ist berechtigt, die Bestellung des Abos innerhalb von zwei Wochen (Poststempel) ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Verlag schriftlich zu widerrufen.
§3 Lieferungsbeginn
Die Lieferung beginnt zum bestätigten Termin.
§4 Lieferungsmodalitäten
Die Lieferung erfolgt am Erscheinungstag durch Zeitungszusteller frei Haus und in dort angebrachte Brief-/Zeitungskästen. Der Verlag ist berechtigt, bei Belieferungen mit Zustellern an nur schwer erreichbaren Orten/Briefkästen und außerhalb des Verbreitungsgebietes des Verlages den Versand im Postzeitungsdienst oder mit einem anderen Zustellservice vorzunehmen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten hat der Abonnent zu tragen. Die Zustellung am Erscheinungstag durch den Postzeitungsdienst kann nicht gewährleistet werden.
§5 Abonnementspreis
Der Abo-Preis enthält die Zustell- bzw. die Versandgebühr sowie die jeweils gültige MwSt.
§6 Zahlungsmodalitäten
Der Preis ist vor dem jeweiligen Lieferzeitraum, spätestens jedoch am 5. Werktag nach Beginn des jeweiligen Lieferzeitraums, über ein Geldinstitut, über die Post oder in einer der Geschäftsstellen des Verlages, bzw. unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Der Lieferzeitraum ist der jeweilige Zeitraum, für den der Abo-Preis im Voraus bezahlt wird.
§7 Zahlungsverzug
Sobald und solange sich der Bezieher in Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung einzustellen. Ebenso ist der Verlag berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen.
Der Abonnent verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Abbuchung eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rücklastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.
§8 Vertragsende
Der Vertrag endet bei befristeten Abonnements mit Ablauf der vereinbarten Bezugszeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verträge, in denen eine Mindestbezugsdauer vereinbart worden ist, werden nach deren Ablauf als unbefristete Abos fortgeführt, wenn sie nicht fristgerecht, d.h. mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende, gekündigt werden. Eine Kündigung während der Mindestbezugsdauer ist ausgeschlossen. Sofern der Bezieher während der Mindestbezugsdauer die Lieferung seines Abos unterbricht, verlängert sich die Mindestbezugsdauer entsprechend.
§9 Kündigung
Abbestellungen sind nur schriftlich und mit Unterschrift zum Quartalsende möglich. Sie müssen spätestens 6 Wochen vorher im Verlag eingegangen sein. Verspätet eingegangene Kündigungen können erst zum darauf folgenden Quartalsende berücksichtigt werden.
§10 Vertragsänderungen
Änderungen der Zustelladresse, der bestellten Zeitungsausgabe oder sonstiger Daten des Beziehers sind dem Verlag mitzuteilen und können frühestens 2 Tage nach Eingang berücksichtigt werden. Änderungen der Zahlungsweise – ausgenommen Kontoänderungen – sind erst nach Ablauf des gewählten Zahlungszeitraums möglich.
§11 Guthaben aus Bezugsunterbrechungen
Guthaben, die sich aus Bezugsunterbrechungen ergeben, werden bei Fälligkeit der nächsten Zahlung verrechnet.
Eine Gutschrift aus Bezugsunterbrechung ist nur im Fall einer zusammenhängenden Unterbrechung von mehr als neun Bezugstagen möglich.
§12 Rechte des Abonnenten
Der Bezieher hat – ausgenommen bei Postbezug – Anspruch auf Zustellung der Zeitung in den Morgenstunden des Erscheinungstages, nicht aber auf Zustellung zu einer bestimmten Uhrzeit.
§13 Pflichten des Abonnenten
Mängel der Zustellung sind unverzüglich anzuzeigen; bei verspäteten Reklamationen sind Ansprüche des Beziehers für die Vergangenheit ausgeschlossen.
§14 Nachsendungen
Nachsendungen der Zeitung erfolgen auf Gefahr des Beziehers und ggf. unter zusätzlicher Berechnung der dem Verlag entstehenden Versandkosten.
§15 Höhere Gewalt
Kommt es ohne Verschulden des Verlags zu einer verspäteten Lieferung oder der Lieferung einer beschädigten Zeitung, kann das Bezugsgeld nicht erstattet werden. Für durch Postzeitungsdienst und/oder im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare kann kein Ersatz geleistet und kein Bezugsgeld erstattet werden.
§16 Kein Sonderkündigungsrecht bei Produktveränderungen
Die inhaltliche Umstrukturierung der vom Bezieher gewählten Ausgabe (z.B. Veränderung, Reduzierung oder Erweiterung der Berichterstattung) berechtigt diesen nicht zur außerordentlichen Kündigung.
§17 Datenschutz
Die vom Bezieher mitgeteilten Daten werden vom Verlag nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert. Mit der Angabe der Telefonnummer verbindet der Abonnent sein Einverständnis mit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung angerufen zu werden.
§18 Prospekte/Beilagen
Prospekte sind Bestandteil der Zeitung und können aus technischen Gründen in Einzelstücken nicht weggelassen werden.
§19 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für Rechtsstreitigkeiten, die aus dem regelmäßigen Bezug unserer Zeitung resultieren, der Sitz des Verlages, sofern es sich bei dem Bezieher um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Gleiches gilt, wenn der Bezieher keinen allgemeinen Gerichtsstand im der Bundesrepublik Deutschland hat.
§20 Preiserhöhungen
Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Preiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in unserer Tageszeitung angekündigt. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich.
§21 Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bedingung soll eine wirksame gelten, welche dem tatsächlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.
§22 Allgemeine Haftungsklausel
Der Verlag haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur für vertragstypische Durchschnittsschäden.